Gemäß §161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer deutschen börsennotierten Aktiengesellschaft einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden und warum nicht. Diese Erklärung wird als Entsprechenserklärung bezeichnet.
Der DCGK enthält in Form von Empfehlungen und Anregungen internationale und nationale anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.
Entsprechenserklärung Dezember 2023
Entsprechenserklärung Dezember 2022
Entsprechenserklärung Dezember 2021
Entsprechenserklärung Juni 2021
Entsprechenserklärung September 2020
Entsprechenserklärung September 2019
Entsprechenserklärung September 2018
Entsprechenserklärung September 2017