Die ordentliche Hauptversammlung der technotrans SE findet statt am
Freitag, den 16. Mai 2025 um 10:00 Uhr (MESZ)
Ort der Hauptversammlung im Sinne der SE-Verordnung und des Aktiengesetzes ist das Messe und Congress Centrum (MCC) Halle Münsterland, Albersloher Weg 32, 48155 Münster.
Die Einberufung wurde am 7. April 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere die Stimmrechtsausübung, setzt eine frist- und formgemäße Anmeldung bis
Freitag, den 09. Mai 2025 um 24:00 Uhr (MESZ)
voraus.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung belief sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 6.907.665,00 EUR, eingeteilt in 6.907.665 Stück teilnahme- und stimmberechtigte Stückaktien. Die Gesellschaft hielt zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Anmeldung
Um Ihre Rechte als Aktionäre wahrnehmen zu können, müssen Sie sich rechtzeitig anmelden. Dies ist komfortabel möglich über das passwortgeschützte Aktionärsportal.
Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie zusammen mit den Einladungs- und Anmeldeunterlagen.
Bitte überprüfen Sie, ob die Anzahl Ihrer dort angegebenen Aktien und Ihre Adressdaten korrekt sind. Bitte melden Sie sich bis
Freitag, den 09. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ) an.
Teilnahme- und stimmberechtigt sind alle Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind. Wenn Sie die Unterlagen über eine Bank erhalten, sind Sie nicht selbst im Aktienregister eingetragen. Bitten Sie in diesem Fall Ihre Bank darum, dies nachzuholen, damit Sie zukünftig direkt als Aktionär oder Aktionärin angesprochen werden können und Ihre Aktionärsrechte wahrnehmen können.
Darüber hinaus besteht für Sie die Möglichkeit, sich per E-Mail an anmeldestelle@computershare.de unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse sowie Ihrer Aktionärsnummer anzumelden.
Auch nach Ihrer Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, eine andere Person, eine Bank oder Aktionärsvereinigung zur Vertretung Ihres Stimmrechts beauftragen oder den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit der weisungsgebundenen Vertretung Ihres Stimmrechts zu beauftragen. Nutzen Sie hierfür gern das Aktionärsportal.
Alternativ können Sie hierzu auch die Ihnen zugesandte Meldebestätigung nutzen oder uns die Informationen per E-Mail an anmeldestelle@computershare.de unter Angabe Ihrer Aktionärsnummer und Ihres vollständigen Namens zukommen lassen.
Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter Ihr Stimmrecht ohne Ihre ausdrückliche Weisung nicht ausüben kann.
Für die Briefwahl nutzen Sie bitte ebenfalls das Aktionärsportal oder die Meldebestätigung.
Kontaktadresse zur Anmeldung, Stimmabgabe per Briefwahl, zur Vollmachtserteilung sowie zur Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter:
Kontaktadresse zur Anmeldung, Stimmabgabe per Briefwahl, zur Vollmachtserteilung sowie zur Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter:
technotrans SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 121 Absatz 3 Nr. 3 AktG und weitere Hinweise
Bei technische Fragen zum Aktionärsportal wenden Sie sich bitte an:
Computershare Operations Center
E-Mail: aktionaersportal@computershare.de
Telefon: +49 89 30903-6330
Bei allgemeinen Anfragen zur Hauptversammlung steht Ihnen unser Investor Relations Team gern jederzeit zur Verfügung:
technotrans SE
Investor Relations
E-Mail: investor-relations@technotrans.de
Telefon: +49 2583 301 1868
Einlass: ab 9:00 Uhr
Anreise mit dem Auto
Adressen für Ihr Navi:
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland
Albersloher Weg 32
48155 Münster
P1 (Nord) P3 (Stadthaus III)
Lippstädter Str. 1 Kiesekamps Mühle
48155 Münster 48155 Münster
Anreise mit der Bahn
Das Messe und Congress Centrum Halle Münsterland liegt 15 Gehminuten vom Hauptbahnhof Münster entfernt. Bitte benutzen Sie den Ausgang Bremer Platz und folgen dann dem Straßenverlauf nach rechts immer geradeaus über die Kreuzung Hansaring/Hafenstraße. Sie können natürlich auch die Buslinien 6, 8 und 17 (Ausgang City) oder ein Taxi nehmen.
ÖPNV Anbindung in Münster
Drei Buslinien (6,8 und 17) verbinden das Messe und Congress Centrum Halle Münsterland mit dem Hauptbahnhof und der Innenstadt. Ausstieg „ Messe und Congress Centrum Halle Münsterland/Stadthaus 3“ (Linie 17: „Stadtwerke/Cineplex“).
Weitere Informationen:
www.mcc-halle-muensterland.de/de/anreise/
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der technotrans SE zum 31. Dezember 2024, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die technotrans SE und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands, jeweils für das Geschäftsjahr 2024.
> Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1
> Jahresabschluss der technotrans SE zum 31. Dezember 2024
> Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024
Beschlussfassung über die Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder
Mit der diesjährigen Hauptversammlung endet die Amtszeit von Frau Andrea Bauer als Anteilseignervertreterin im Aufsichtsrat. Aus diesem Grund ist im Rahmen der diesjährigen Hauptversammlung eine Beschlussfassung über die Nachbesetzung im Aufsichtsrat erforderlich.
Der Aufsichtsrat der technotrans SE setzt sich gemäß § 12 der Satzung, den Regelungen der Beteiligungsvereinbarung zwischen der Gesellschaft und deren Arbeitnehmern sowie den gesetzlichen Bestimmungen der SE-VO, des SEAG und des SEBG, aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier Mitglieder Vertreter der Anteilseigner und zwei Mitglieder Vertreter der Arbeitnehmer sind. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung bestellt. Die Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat sind dabei von der Hauptversammlung auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu bestellen. Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge zur Bestellung der Arbeitnehmervertreter gebunden. Im Übrigen ist die Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der nachstehende Wahlvorschlag des Aufsichtsrates basiert auf der Empfehlung des Nominierungsausschusses. Dabei wurde das vom Aufsichtsrat selbst entwickelte Kompetenz- und Anforderungsprofil berücksichtigt, das die fachliche Expertise, Diversität und Erfahrung des Gesamtgremiums sicherstellen soll. Das Kompetenz- und Anforderungsprofil ist in der Erklärung zur Unternehmensführung festgehalten, die als Bestandteil des Geschäftsberichts veröffentlicht und als eigenes Dokument über die Website der Gesellschaft abrufbar ist. Zudem haben Nominierungsausschuss und Gesamtaufsichtsrat bei ihrem Vorschlag die Regelungen der §§ 100 Abs. 5, 107 Abs. 4 Satz 3 Aktiengesetz zu den Anforderungen an die Zusammensetzung des Gesamtaufsichtsrates und des Prüfungsausschusses beachtet.
Auf der Grundlage des Vorschlags des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, Frau Karin Sonnenmoser mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 zur Anteilseignervertreterin in den Aufsichtsrat der technotrans SE zu wählen. Die Wahl von Frau Sonnenmoser soll für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.
Das Geschäftsjahr, in dem die jeweilige Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Wahl erfolgt insoweit für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2029.
> Angaben zu der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatin
> Erklärung zur Unternehmensführung
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts der technotrans SE für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat legen der Hauptversammlung gemäß § 120a AktG den gemäß Art. 9 SE-VO i.V.m. § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2024 erstellten und von dem Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück, gemäß Art. 9 SE-VO i.V.m. § 162 Abs. 3 AktG geprüften sowie mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehenen Vergütungsbericht der technotrans SE zur Billigung vor.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach Art. 9 SE-VO i.V.m. § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht der technotrans SE für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.
> Vergütungsbericht der technotrans SE für das Geschäftsjahr 2024
Beschlussfassung über das Vergütungssystem des Vorstands der technotrans SE
Beschlussfassung über ein neues Genehmigtes Kapital der technotrans SE nach § 6 Abs. 3 der Satzung und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (auch mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss) sowie entsprechende Änderungen von § 6 Abs. 3 der Satzung
Gemäß § 120a Abs. 1 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften im Falle einer wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, ein Beschluss über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder zu fassen. Das Vergütungssystem des Vorstands der technotrans SE wurde zuletzt der Hauptversammlung am 7. Mai 2021 vorgelegt und von dieser gebilligt. Turnusgemäß ist insoweit auf der Hauptversammlung 2025 erneut über das Vergütungssystem des Vorstands Beschluss zu fassen.
Der Aufsichtsrat der technotrans SE hat das Vergütungssystem des Vorstands überprüft und weiterentwickelt und legt daher ein überarbeitetes Vergütungssystem des Vorstands („Vergütungssystem 2026“) zur Billigung vor. Die vorgeschlagenen Änderungen dienen insbesondere der stärkeren Ausrichtung der erfolgsabhängigen Vergütung an den strategischen Zielsetzungen sowie der Unternehmenssteuerung der technotrans SE.
Das Vergütungssystem 2026 wurde vom Aufsichtsrat am 1. April 2025 beschlossen und soll so implementiert werden, dass die Vorstandsvergütung für die ab dem 1. Januar 2026 beginnenden Geschäftsjahre hiernach vereinbart und bemessen wird. Eine detaillierte Beschreibung des Vergütungssystems des Vorstands der technotrans SE ist unter Abschnitt B II. „Anhang zu Tagesordnungspunkt 9 – Vergütungssystem für den Vorstand der technotrans SE“ im Anschluss an die Tagesordnung beigefügt. Die Beschreibung ist auch im Internet zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Der Aufsichtsrat der technotrans SE schlägt daher vor, das vom Aufsichtsrat beschlossene und der Hauptversammlung bekanntgemachte und dieser Einberufung beigefügte Vergütungssystem des Vorstands zu billigen.
Beschlussfassung über das Vergütungssystem des Aufsichtsrats der technotrans SE und eine entsprechende Änderung von § 17 der Satzung der technotrans SE
Die derzeit geltende Vergütung des Aufsichtsrats der technotrans SE wurde durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 07. Mai 2021 in § 17 der Satzung der Gesellschaft festgelegt und das entsprechende System hierzu gebilligt. Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Aufsichtsratsvergütung sind der Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Ergebnis gekommen, dass das bestehende Vergütungssystem des Aufsichtsrats vereinfacht und die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder angepasst werden sollten, um auch langfristig eine attraktive und wettbewerbsfähige Vergütung gewährleisten zu können. Daher wird der Hauptversammlung ein angepasstes Vergütungssystem des Aufsichtsrats zum Beschluss vorgelegt.
Im Vergleich zum bisherigen System und den bisherigen Regelungen in § 17 der Satzung soll insbesondere das Sitzungsgeld für Plenums- und Ausschusssitzungen zukünftig abgeschafft werden. Zugleich soll die Festvergütung der Aufsichtsratsmitglieder von EUR 30.000 p.a. auf EUR 40.000 p.a. erhöht werden. Ferner soll die Vergütung für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss von EUR 7.500 p.a. auf EUR 10.000 p.a. und für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses von EUR 15.000 p.a. auf EUR 20.000 p.a. angehoben werden.
Zur Implementierung dieser neuen Vergütung soll das Vergütungssystem, wie unter Abschnitt B III. „Anhang zu Tagesordnungspunkt 10 – Vergütungssystem des Aufsichtsrats der technotrans SE und Synopse der Satzungsänderung“ beigefügt und zugleich im Internet bekanntgemacht, angepasst und zugleich § 17 der Satzung der Gesellschaft neugefasst werden. Bei einem positiven Beschluss wird die entsprechende Anmeldung zum Handelsregister zeitnah nach der Hauptversammlung erfolgen. Die neue Aufsichtsratsvergütung findet dann erstmals auf das Geschäftsjahr Anwendung, welches am 1. Januar 2026 beginnt. Die entsprechenden Unterlagen werden dauerhaft im Internet verfügbar sein und auch der Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Der Vorstand und Aufsichtsrat der technotrans SE schlagen daher vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
Das im Anschluss an die Tagesordnung unter Abschnitt B III. „Anhang zu Tagesordnungspunkt 10 – Vergütungssystem des Aufsichtsrats der technotrans SE und Synopse der Satzungsänderung“ beigefügte Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der technotrans SE wird beschlossen. Der § 17 der Satzung der technotrans SE wird vor diesem Hintergrund wie folgt neu gefasst:
„§ 17 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Weitere Änderungen in der Satzung der Gesellschaft erfolgen nicht.
Die Änderungen von § 17 der Satzung finden erstmals auf die Aufsichtsratsvergütung für das am 1. Januar 2026 beginnende Geschäftsjahr Anwendung.
> Satzung der technotrans SE
> Vergütungssystem des Aufsichtsrats der technotrans SE
> Synopse zu der vorgeschlagenen Satzungsänderung